Pendlerpauschale ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zeigt im Urteil vom 09.12.2008 an, dass die Neuregelung der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer pro Entfernungskilometer verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, rückwirkend auf den 01.01.2007 die Verfassungswidrigkeit durch eine Neuregelung zu beseitigen. Der Vorsitzende betonte, dass eine Neuregelung in völlig anderer Form durch die Finanzverwaltungen erfolgen könne.

Finanzminister Steinbrück gab jedoch in einer Pressemitteilung bekannt, dass die sofortige Erstattung der bisher nicht ausgezahlten Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer umgehend, aber spätestens bis 31.03.2009 erfolgen wird. Außerdem betonte er, dass eine voraussichtliche Neuerung erst zum 01.01.2010 erfolgen wird und die zwischenzeitliche Regelung mit Ansatz der Entfernungspauschale ab dem 1. Entfernungskilometer (0,30 Euro) beibehalten wird. Dies trete der derzeitigen Finanzkrise entgegen und komme so den Steuerzahlern entsprechend zugute.

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