Pendlerpauschale – Auswirkungen auch für Unternehmer

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.12.2008 hat nicht nur für Arbeitnehmer Bedeutung. Sofern ein Unternehmer in seiner Finanzbuchhaltung Fahrten zwischen Wohnung – Betrieb ansetzt, ist auch er berechtigt, den Abzug ab dem 1. Kilometer pro Entfernung vorzunehmen. Gerade in diesen Fällen muss der Finanzverwaltung eine Mitteilung zugehen, da die Erfassung der Entfernungspauschale in der Gewinnermittlung oft nicht nachvollzogen werden kann.

Da sämtliche Steuerbescheide mit einem Vorläufigkeitsvermerk bezüglich der Entfernungspauschale versehen sind, ist auch hier jederzeit die Rückkehr zum bis 31.12.2006 geltenden Recht möglich.

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