Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2010

Gast- und Speisewirtschaften

– Mit Abgabe von kalten Speisen zu 7 % = 797 EUR
– Mit Abgabe von kalten Speisen zu 19 % = 1.196 EUR
– Mit Abgabe von kalten und warmen Speisen zu 7 % = 1.103 EUR
– Mit Abgabe von kalten und warmen Speisen zu 19 % = 1.966 EUR

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 11.12.2009 die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2010 veröffentlicht. Die Pauschbeträge sind Jahreswerte für eine Person. Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr entfällt der Ansatz eines Pauschbetrages. Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen. Tabakwaren sind in den Pauschbeträgen nicht enthalten.

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