Pauschbeträge für Auslandsreisen

Das BMF hat mit Schreiben vom 17.12.2009 eine Übersicht der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsreisen ab 01.01.2010 veröffentlicht. Bei Reisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24:00 Uhr Ortszeit erreicht hat. Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend. Die Angaben gelten entsprechend für Geschäftsreisen in das Ausland und doppelte Haushaltsführungen im Ausland. Für den Ansatz von Werbungskosten sind Pauschbeträge für Übernachtungen seit 2008 nicht mehr ansetzbar. Sie dienen nur noch der Lohnabrechnung beim Arbeitgeber.

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