Pauschalsteuer für Geschenke

Sofern Geschenke an fremde Dritte, wie an Geschäftspartner oder Kunden über 35 EUR pro Jahr und Person betragen, können diese pauschal besteuert werden. Die Pauschalsteuer ist mit 30 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abzuführen, damit der Beschenkte keine Einnahmen zu versteuern hat. Trotz Vornahme der Pauschalbesteuerung wird das Geschenk aber nicht zum Abzug zugelassen. Dies betrifft auch die bezahlte Pauschalsteuer. Nun sind jedoch zur Frage der Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe erhebliche Zweifel aufgetreten. In ähnlichen Fällen sollte sich der Unternehmer auf ein anhängiges Verfahren vor dem niedersächsischen Finanzgericht (Az. 10 K 252/13) berufen und Verfahrensruhe bis zur erwarteten Entscheidung im Dezember diesen Jahres beantragt werden.

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