Ort der Lieferung bei Lager
Für die Bestimmung des Lieferorts nach dem Beginn der Lieferung ist erforderlich, dass der Abnehmer bei Beginn der Lieferung feststeht. Im aktuellen Urteilsfall ging es um die Frage des Lieferortes, wenn der Gegenstand für kurze Zeit in einem Auslieferungslager gelagert wird. Der BFH sieht auch hier eine Versendungslieferung. Der Ort der Lieferung befindet sich unstreitig auch hier am Beginn der Warenlieferung.
Eine Einlagerung für den bei Beginn der Versendung bereits feststehenden Abnehmer für kurze Zeit, um den bei Bedarf notwendigen Warenbestand des Erwerbers zu decken, unterbricht nicht die Lieferung. Es gilt für Umsatzsteuerzwecke der Beginn der Lieferung weiterhin.
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