Online-Handel – Gesetz stößt auf Kritik
Der Finanzausschuss kritisiert den eingebrachten Gesetzesentwurf zur Besteuerung des Online-Handels. Für Betreiber von Online-Plattformen soll eine Haftung eingeführt werden, um den Umsatzsteuerausfällen im Zusammenhang mit dem Warenverkauf im Online-Handel entgegenzuwirken. Insbesondere beim Handel von waren aus Drittländern ist es in der Vergangenheit verstärkt zu Steuerhinterziehung gekommen.
Betreiber der Marktplätze müssen die Daten vorhalten, die Unternehmen mit ausgelöster Steuerpflicht in Deutschland betreffen. Zudem haftet der Online-Marktplatz für die Umsatzsteuer. Sehr kritisch wird jedoch der Umstand betrachtet, dass bei Vorlage einer steuerlichen Erfassungsbescheinigung des Unternehmens die Haftung wieder ausgeschlossen werden kann.
Zum einen könne das Ausstellen derartiger Bescheinigungen knapp ein halbes Jahr dauern, zum andern handelt sich lediglich um eine einfache Bescheinigung, die nichts zu den steuerlichen Pflichten des Unternehmens aussagen wird. Die Steuerausfälle sind immerhin mit ca. 50 Milliarden Euro Umsatzsteuer zu beziffern.
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