Online-Dienst für Bescheinigung der USt-Identifikationsnummer

Die EU-Kommission bietet seit dem 23.06.2009 einen neuen Online-Dienst zur Überprüfung der USt-IdNr. an. Der Steuerpflichtige erhält hierüber eine Bescheinigung. Mit dieser kann nachgewiesen werden, dass eine USt-IdNr. zu einem bestimmten Zeitpunkt auf ihre Gültigkeit geprüft wurde. Der Zugang dazu erfolgt über: Europa-EU. Die Bescheinigung kann als Nachweis dafür verwendet werden, dass ggf. auf Lieferungen an Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten keine Umsatzsteuer erhoben wurde. Die Handlung im Guten Glauben kann ebenfalls hierdurch belegt werden (Stichwort: Karussellbetrug).

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