Offenlegungspflicht für Bilanzen

Wenn Unternehmen ihren Offenlegungspflichten nicht nachkommen, drohen neue Sanktionen. Die Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KG’s sind seit 2007 verpflichtet im elektronischen Bundesanzeiger die Jahresabschlüsse (Bilanzen) für das Geschäftsjahr 2007 bis 31.12.2008 zu veröffentlichen (bisher örtl. Handelsregister). Sollen die Gesellschaften dieser Pflicht nicht nachkommen, drohen Ordnungsgelder i.H. von 2.500 Euro bis 25.000 Euro.

Die Festsetzung der Strafe kann auch gegen den ges. Geschäftsführer der Gesellschaft erfolgen. Zunächst erfolgt eine Androhung des Ordnungsgeldes, danach gilt die Frist von 6 Wochen zur elektronischen Einreichung der erforderlichen Unterlagen.

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