Nießbrauch – Tilgungs- und Zinsleistungen

Bei der Wertermittlung eines Nießbrauchs für Zwecke der Schenkungsteuer, ist die vom Nießbraucher übernommene Verpflichtung zur Zahlung von Tilgungen und Schuldzinsen mindernd zu berücksichtigen. So hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 26.11.2015, Az. 3 K 2711/13 Erb, entschieden. Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs sind abziehbare Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, dazu gehört auch die aus einem Vorbehaltsnießbrauch erwachsende Belastung des Erwerbers. Somit sind auch von den Mieteinnahmen die vom Nießbraucher zu zahlenden Zinsen abzuziehen. Revision beim BFH wurde zugelassen, Az. II R 4/16.

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