Nichtanwendung von Urteilen des BFH

In einer Anfrage der Bundesregierung wurde unter anderem die Frage gestellt, wie viele Nichtanwendungserlasse in der laufenden Wahlperiode des Bundestags erlassen worden sind. Die Bundesregierung erklärt in ihrem Antwortschreiben, dass das Bundesfinanzministerium im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder in der Legislaturperiode in 20 Fällen eine Anweisung erlassen hat, ein Urteil des BFH ausnahmsweise über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Im selben Zeitraum hat der BFH 1.237 zur amtlichen Veröffentlichung bestimmte Entscheidungen getroffen. Bezogen auf diese Zahl ist somit nach Aussage der Bundesregierung nur in ca. jedem 60. Fall ein Nichtanwendungserlass ergangen.

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