Neuregelungen ab 2014

Das Steuerjahr 2014 bringt einige Änderungen zum Jahreswechsel mit sich. Die wohl entscheidendste Änderung ist in der Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts zu finden. Neben einer neu geregelten ersten Tätigkeitsstätte gibt es auch neue Regelungen zu Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Unterkunftskosten sowie zur Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber. Ab 2014 steigt der Grundfreibetrag, sodass in der Lohnabrechnung und beim Einkommensteuertarif Änderungen eintreten.

Durch das neue SEPA-Verfahren, das ab 01.01.2014 zur Anwendung kommt, treten enorme Änderungen im Zahlungsverkehr ein.

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