Neuregelung der Versicherungsbeiträge ab 2010

Nach dem Beschluss des Bürgerentlastungsgesetzes sind ab 2010 folgende Neuregelungen für den Ansatz von Versicherungsbeiträgen zu beachten:
• Basis-Krankenversicherung und Pflegeversicherung können in voller Höhe
steuerlich geltend gemacht werden.
• Pflegeversicherung für Kinder kann erstmalig geltend gemacht werden
(ebenfalls für Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner).
• Übrige Versicherung wie z.B. Arbeitslosenversicherung oder private
Lebensversicherung vor 2005 abgeschlossen, sind bis zu einem Höchstbetrag
von 2.800 EUR bzw. 1.900 EUR abziehbar.

Entgegen der Planung des Gesetzgebers wurden die Ansatzmöglichkeiten von sonstigen Versicherungen beibehalten und mit neuen Höchstbeträgen berücksichtigt.

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