Neues zur Eigenheimrente (Wohnriester)

Zum 01.01.2014 sind Neuerungen zur Eigenheimrente gesetzlich beschlossen worden. Die Finanzverwaltung hat nun ihr diesbezügliches BMF-Schreiben aktualisiert und die Einzelheiten zur unschädlichen Entnahme aus den Riester Verträgen dargelegt. Möglichkeiten gibt es, wenn selbst genutzter Wohnraum geschaffen wird oder Darlehen im Zusammenhang mit Wohneigentum getilgt werden. Gelder aus dem Vertrag dürfen auch unschädlich verwendet werden, wenn barrierefrei umgebaut wird. Zu den jeweiligen Fällen sind aber Mindestentnahmen zu berücksichtigen.

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