Neues zur E-Bilanz

Ab Wirtschaftsjahre 2013 muss die Übermittlung der E-Bilanz an das Finanzamt erfolgen. Anfang Februar fand aus diesem Grund eine Informationsveranstaltung im Bundesfinanzministerium zum Thema E-Bilanz statt. An der Taxonomie werden kaum Veränderungen vorgenommen. Ergänzt wurde die Position „Ergänzungen für vororganschaftliche Mehr- und Minderabführungen“. Die Übermittlung der E-Bilanz für Jahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen, muss mit Release 5.1 zur HGB-Taxonomie erfolgen. Mit dem Nachfolge-Release 5.2 soll dann auch die Einreichung an den elektronischen Bundesanzeiger möglich sein. Nach Auskunft der Finanzverwaltung sind keine Erweiterungen des Mindestumfangs geplant.
Langfristig geplant ist eine Rückübermittlung an den Steuerpflichtigen im XBRL-Format. Ein genauer Zeitpunkt konnte jedoch noch nicht genannt werden.

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