Neues Vorsteuervergütungsverfahren ab 2010

Zum 01.01.2010 wird ein neues Vorsteuervergütungsverfahren eingeführt, das sehr einfach gestaltet ist. Der Antrag auf Erstattung ist ab dann nicht mehr wie bisher auf Papier, sondern nur noch elektronisch im Ansässigkeitsstaat des Unternehmens zu stellen, für deutsche Unternehmen an das Bundeszentralamt für Steuern. Die Erstattungssumme für ein Kalenderjahr muss mindestens 50,00 EUR betragen. Die Pflicht zur Einreichung der Rechnungen im Original entfällt; Rechnungskopien können aber ab einem bestimmten Nettobetrag verlangt werden. Der Antrag muss spätestens am 30.09. des auf den Erstattungszeitraum folgenden Kalenderjahres vorliegen. Die Vergütung muss grundsätzlich spätestens nach vier Monaten in zehn Tagen erfolgen, ansonsten muss der Vergütungsbetrag verzinst werden.

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