Neues Umsatzsteuervergütungsverfahren ab 2010
Das BMF hat in einem umfangreichen Anwendungsschreiben vom 03.12.2009 zur Neuregelung des Umsatzsteuervergütungsverfahrens ab 01.01.2010 Stellung genommen. Die wesentlichen Änderungen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten, worauf das BMF Bezug nimmt, sind:
– Umstellung elektronischer Verfahren
– Mindestbeträge für Jahresanträge auf 50 EUR angehoben;
für Quartalsantrag = 400 EUR mindestens
– Rechnungen und Ausfuhrbelege sind in Kopie beizufügen
(Originalrechnungen können ggf. verlangt werden)
– Der Vergütungsantrag ist bis spätestens 30.09. statt bisher 30.06. des Folgejahres im Mitgliedsstaat der Ansässigkeit zu stellen;
Der inländische Unternehmer reicht den Antrag über ein elektronisches Portal beim Bundeszentralamt für Steuern ein. Hier erfolgt die Überprüfung der Unternehmereigenschaft sowie der Vorsteuerabzugsberechtigung. Anschließend werden die Anträge binnen 15 Tagen an den Vergütungsmitgliedsstaat weitergereicht.