Neues Steuervereinfachungspaket

Nach einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestags vom 04.02.2013 hat der Bundesrat ein Bündel von Vorschlägen zur Steuervereinfachung vorgelegt. Dabei ist eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages auf 1.130 EUR vorgesehen. Auch die steuerlichen Freibeträge für Behinderte sollen um einen Zuschlag von 30 % erhöht werden. Des Weiteren ist geplant, dass mit einem Arbeitszimmer-Pauschbetrag in Höhe von 100 EUR monatlich die Kosten entsprechend abgedeckt werden. Handwerksrechnungen sollen erst dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie einen Sockelbetrag von 300 EUR pro Jahr übersteigen (Ansatz als haushaltsnahe Dienstleistungen). Neben weiteren Änderungen für die Lohnabrechnung ist auch eine gravierende Veränderung bei den Heimpflegekosten vorgesehen. Die Bundesregierung erklärt in ihrer Stellungnahme, dass die meisten Vorschläge des Bunderates auch aufgrund der damit zusammenstehenden Steuerausfälle kritisch zu sehen seien.

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