Neuer Grenzwert bei der Familienversicherung

Ab dem Jahr 2008 ist ein neuer Hinzuverdienstgrenzwert für die Familienversicherung eingeführt worden. Statt 350 EUR können nun ab Januar 2008 bis 355 EUR monatlich dazu verdient werden. Durch eine rückwirkende Änderung im Sozialgerichtsbuch wurde bestimmt, dass für Voraltersrentner (noch nicht Altersrente) die Hinzuverdienstgrenze auf 400 EUR angehoben wird.

Damit soll die immer wieder auftretende Problematik aus der Welt geschafft werden, dass die Bestimmung der jeweiligen Rentenart in die Hinzuverdienstgrenze Einfluss nimmt.

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