Neue Vordrucke UStVA

Mit Schreiben vom 01.08.2013 hat die Finanzverwaltung neue Vordrucke für die Umsatzsteuervoranmeldung herausgegeben, die ab September 2013 zu verwenden sind. Grund der Änderungen sind die Neuregelungen des § 13 b UStG wie z. B. der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für Lieferungen von Gas oder Elektrizität sowie von Wärme oder Kälte durch einen im Ausland ansässigen Unternehmer. Die Bemessungsgrundlage nebst Steuer ist in einer gesonderten Zeile 52 anzugeben. Im Vordruckmuster USt 1 A wurde die Zeile 40 vorgesehen. Hier hat der leistende Unternehmer steuerpflichtige Umsätze im Sinne des § 13 b UStG für derartige Fälle anzugeben.

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