Vor den Finanzgerichten sind erneut zwei Verfahren mit potenzieller Breitenwirkung anhängig. Zum einen handelt es sich um ein Musterverfahren zum häuslichen Arbeitszimmer, welches beim Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt verhandelt wird (4 K 980/08). Im Verfahren fordert ein Handelsvertreter die Rückkehr zur gesetzlichen Regelung, welche noch bis zum Veranlagungszeitraum 2006 zur Anwendung kommt. Im zweiten Prozess wird noch einmal der Solidaritätszuschlag angegriffen. Das neue Verfahren vor dem Niedersächsischen Finanzgericht betrifft das Streitjahr 2007 (Az. 7 K 143/08). Hinweis: Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits mit Beschluss vom 11.02.2008 eine Verfassungsbeschwerde bezüglich des Solidaritätszuschlages nicht zur Entscheidung angenommen.
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