Neue Mitarbeiterkapitalbeteiligung
- Anhebung des Fördersatzes von 18 % auf 20 % für vermögenswirksame Leistungen, die in Beteiligungen angelegt werden.
- Die geltenden Einkommensgrenzen werden auf 20.000 EUR/40.000 EUR für den Bezug von Arbeitnehmer-Sparzulage angehoben.
- Der Steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen an den Arbeitgeber steigt von 135 EUR auf 360 EUR.
- Die Fördermöglichkeit gilt nun auch für Mitarbeiterbeteiligungsfonds, die aber einen Rückfluss in die beteiligten Unternehmen in Höhe von 75 % garantieren.
- Bereits bestehende Beteiligungen genießen Bestandsschutz.
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