Neue Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Am 27.08.2008 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung beschlossen. Die wichtigsten Eckpunkte des Entwurfs sind:

  • Anhebung des Fördersatzes von 18 % auf 20 % für vermögenswirksame Leistungen, die in Beteiligungen angelegt werden.
  • Die geltenden Einkommensgrenzen werden auf 20.000 EUR/40.000 EUR für den Bezug von Arbeitnehmer-Sparzulage angehoben.
  • Der Steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen an den Arbeitgeber steigt von 135 EUR auf 360 EUR.
  • Die Fördermöglichkeit gilt nun auch für Mitarbeiterbeteiligungsfonds, die aber einen Rückfluss in die beteiligten Unternehmen in Höhe von 75 % garantieren.
  • Bereits bestehende Beteiligungen genießen Bestandsschutz.
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