Neue Düsseldorfer Tabelle

Ab dem 01.01.2019 gibt es eine neue Düsseldorfer Tabelle, so das OLG Düsseldorf mit einer Pressemitteilung. Demnach werden die Bedarfssätze für minderjährige Kinder der ersten Einkommensgruppe der Tabelle an die neuen Vorgaben der Mindestunterhaltsverordnung angepasst.

Auch die Bedarfssätze der 2. bis 10. Einkommensgruppe werden angepasst, lediglich die Bedarfssätze für volljährige Kinder bleiben unverändert. Auch das Kindergeld ist weiterhin auf den Bedarf eines Kindes anzurechnen. Zu berücksichtigen ist dabei die geplante Anhebung des Kindergeldes ab dem 01.07.2019. Im Übrigen ist die Tabelle gegenüber 2018 unverändert.

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