Neue Dienstanweisung zum Kindergeld

Die Änderung der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz auf den Stand 2015 wurde durchgeführt. Im Detail sind die jeweiligen Änderungen in der aktuellen Dienstanweisung optisch ersichtlich und in der Änderungsanweisung an die Familienkassen vom 29.07.2015 ab Seite 39 erläutert. Geregelt wird die Anwendung der seit dem 01.01.2015 geltenden und für die Durchführung des Familienleistungsausgleiches nach dem Einkommensteuergesetz relevanten Vorschriften. Berücksichtigt wurde die bis zum 30.01.2015 veröffentlichte Rechtsprechung, BMF-Schreiben und Weisen des BZSt. Anzuwenden ist die DA-KG 2015 in allen noch nicht bestandskräftig festgesetzten Kindergeldfällen, soweit die zeitliche Anwendbarkeit nicht bspw. durch Gesetz oder innerhalb der DA selbst ausdrücklich ein geschränkt wird.

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