Negative Einlagezinsen und Kreditbearbeitungsgebühren

In einem koordinierten Ländererlass wurde zum Kapitalertragsteuerabzug und Behandlung negativer Einlagezinsen Stellung genommen. Wenn von einem inländischen Kreditinstitut negative Zinsen für Kapitalüberlassung einbehalten werden, handelt es sich nicht um Zinsen im Sinne des Steuerrechts, sondern um eine Art Verwahrgebühr. Diese ist durch die abgeltende Wirkung bei Ansatz des Sparerfreibetrags nicht weiter zu berücksichtigen. Werden Bearbeitungsgebühren von Banken formularmäßig festgelegt, ist dies nach einem Urteil des BFH nicht rechtmäßig. Werden diese Gebühren aufgrund der unrechtmäßigen Erhebung an den Darlehensnehmer zurückgezahlt, handelt es sich um kapitalertragsteuerpflichtige Kapitalerträge.

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