Nachzahlungszinsen vermeiden

Für die Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer beginnt der Zinslauf für Nachzahlungen des Jahres 2006 am 01. April 2008. Ist die Steuererklärung noch nicht an das Finanzamt eingereicht oder die Steuerschuld noch nicht bekannt, kann durch Steuer-Vorauszahlungen eine Erhebung von Nachzahlungszinsen vermieden werden. Als Verwendungszweck für die Zahlung an die Finanzkasse muß dringend in etwa „VZ Steuerschuld 2006 zur Vermeidung von Zinsen“ angegeben werden. Sollte ohne Verwendungszweck bezahlt werden, kann das Finanzamt keine eindeutige Zuordnung treffen und die Vorauszahlung könnte nicht greifen und es würden unter Umständen trotzdem Zinsen bei der Veranlagung anfallen.

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