Nachzahlungszinsen Umsatzsteuer


Der BFH lehnt in seinem Beschluss vom 21.05.2010 einen Erlass von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer ab, wenn diese durch eine fehlerhafte umsatzsteuerliche Beurteilung des Unternehmers entstanden sind. Eine fehlerhafte Behandlung liegt vor, wenn der Unternehmer seine Ausgangsumsätze irrtümlich als umsatzsteuerpflichtig angesehen und deshalb Vorsteuer in Anspruch genommen hat. Korrigiert der Unternehmer seine Ausgangsrechnungen und damit auch seinen Vorsteuerabzug, kommt es zu einer Zinsnachzahlung, weil sich die Berichtigung des Vorsteuerabzugs bereits im Jahr des Leistungsempfangs auswirkt. Die Berichtigung des Ausgangsumsatzes aber erfolgt erst im Jahr der Berichtigung. Nach Ansicht des BFH hat der Gesetzgeber gewollt, dass sich die Berichtung der Ausgangs- und Eingangsumsätze zu unterschiedlichen Zeitpunkten auswirken.

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