Nachweis steuerfreier Lieferungen
Kommt der Unternehmer seinen Nachweispflichten nicht nach, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Voraussetzungen der Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung nicht erfüllt sind. Hinweis: Ausnahmsweise kann bei Nichterfüllung der formellen Nachweispflichten auf die objektive Beweislage im Einzelfall zurückgegriffen werden.
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