Nachweis steuerfreier Lieferungen

Nach einer Entscheidung des BFH vom 08.11.2007, die nun veröffentlicht wurde, ist die Nachweisverpflichtung für die Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. Die Nachweispflichten des Unternehmers sind jedoch keine materiellen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung (Änderung der Rechtsprechung). Die gesetzlichen Regelungen bestimmen lediglich, dass und wie der Unternehmer die Nachweise zu erbringen hat.

Kommt der Unternehmer seinen Nachweispflichten nicht nach, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Voraussetzungen der Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung nicht erfüllt sind. Hinweis: Ausnahmsweise kann bei Nichterfüllung der formellen Nachweispflichten auf die objektive Beweislage im Einzelfall zurückgegriffen werden.

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