Nachträgliche Schuldzinsen bei Vermietungseinkünften

Die steuerliche Behandlung von Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten wurde im BMF Schreiben vom 27.07.2015 dargestellt. U.a. wurde vom BMF aufgeführt, dass anfallende Schuldzinsen auf Verbindlichkeiten für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer zur Vermietung dienenden Immobilie, nach deren Veräußerung weiterhin als nachträgliche Werbungskosten abgezogen werden können, sofern die Verbindlichkeit nicht durch den Veräußerungserlös getilgt werden hätte können. Die Absicht (weitere) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, darf nicht bereits vor Veräußerung weggefallen sein. Eine evtl. Vorfälligkeitsentschädigung ist als Veräußerungskosten bei dem angefallenen privaten Veräußerungsgeschäft anzusetzen. Das Schreiben ist auf der Internetseit e des BMF im Volltext verfügbar.

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