Nachbesserungen bei ELENA

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat auf die Kritik von Datenschützern am neuen Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises reagiert und Verbesserungen angekündigt. So sollen Streikzeiten nicht mehr gemeldet werden. Daneben soll der ELENA-Beirat, dem auch die Bundesbeauftragten für Datenschutz und Arbeitnehmervertreter angehören, zeitnah alle zu erhebenden Daten auf ihre Notwendigkeit hin überprüfen. Außerdem sollen Arbeitnehmervertreter ein im Sozialgesetzbuch verankertes Anhörungsrecht erhalten, wenn über den Inhalt der zu erhebenden Daten entschieden wird.

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