Musterverfahren zum Erststudium


Von den Finanzämtern wird mit Hinweis auf die neue gesetzliche Änderung verweigert, die Kosten für ein Erststudium als Werbungskosten zu berücksichtigen. Gegen die neue Rechtslage wendet sich das vom Bund der Steuerzahler unterstützte Musterverfahren. Entgegen der Finanzverwaltung wird die Auffassung vertreten, dass Berufsausbildungskosten zwingend zu den unbegrenzt abzugsfähigen vorweggenommenen Werbungskosten oder Betriebsausgaben gehören. Der Bundesfinanzhof hatte diese Ansicht im Sommer 2011 bestätigt. Noch im Herbst 2011 wurde durch den Gesetzgeber entschieden, diese Rechtsprechung nicht anzuwenden, wobei das Gesetz rückwirkend geändert wurde.
Bei Ablehnung durch das Finanzamt sollte auf das Musterverfahren verwiesen werden mit Hinweis au f das BFH Urteil VI R 15/11.

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