Modernisierung der GoB

Mit einem neuen BMF-Schreiben plant die Finanzverwaltung die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff dem neuen technischen Stand anzupassen. Inzwischen haben zahlreiche Verbände dazu Stellungnahmen abgegeben und eingereicht. Unter anderem wird positiv bewertet, dass E-Mails, die lediglich als „Papierumschlag„ dienen, nicht mehr aufbewahrungspflichtig sind. Allerdings fehlt es ansonsten an zahlreichen zeitgemäßen Grundsätzen, wie z. B. die Festlegung eines zeitlichen Zusammenhangs mit lediglich zehn Tagen. Die technischen Möglichkeiten werden nicht berücksichtigt, wenn es um Löschung oder Protokollierung von Änderungen geht. Die Kontierung von Belegen ist ebenfalls nicht mehr zeitgemäß und widerspricht zudem den gerichtlichen Auffassungen. Vorgeschlagen wird u. a., dass die Finanzverwaltung einen beispielhaften Positivkatalog erstellen solle, in dem z. B. zum Scanvorgang näher eingegangen wird.

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