Mittelbare Grundstücksschenkung (AfA)
Gem. dem Finanzgericht Niedersachen mit Urteil vom 17.03.2015, kann im Falle einer mittelbaren Grundstücksschenkung der Beschenkte die Absetzungen für Abnutzung nach den fortgeführten Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers in Anspruch nehmen. Im vorliegenden Fall war es gem. Finanzgericht auch nicht ausschlaggebend, dass die Eltern der Klägerin selbst keine Absetzungen geltend gemacht hatten, welche durch die Klägerin fortgeführt werden konnten. Denn die gesetzliche Regelung knüpft nur an die Berechtigung des Rechtsnachfolgers zum Abzug der Absetzungen an. (Revision anhängig)
Artikel wurde bisher 1.078 mal gelesen