Mitteilungen aus Altersvorsorgeverträgen
Mit dem BMF-Schreiben vom 14.08.2014 wurde das amtliche Vordruckmuster zur Mitteilung aus Altersvorsorgeverträgen bekannt gegeben. Hierbei müssen Anbieter eines Altersvorsorgevertrages oder einer betrieblichen Altersvorsorge z. B. bekannt geben, wann der erstmalige Bezug der Leistungen stattgefunden hat, steuerschädliche Verwendungen sowie Änderungen des Zahlungsbetrages im jeweiligen Kalenderjahr. Auch Abschluss- und Vertriebskosten, die dem Steuerpflichtigen erstattet werden, sind mitteilungspflichtig.
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