Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird erweitert
Mit einem neuen Gesetzesentwurf wird die steuer- und sozialversicherungsfreie Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen in Höhe von 360 EUR auch gewährt, wenn Anteile am Unternehmen des Arbeitgebers auf bestehende oder künftige Lohnansprüche angerechnet werden (dies gilt auch bei Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen). Durch die Ausweitung auf Entgeltumwandlungen rückwirkend zum 02.04.2009 soll die weitere Verbreitung von Mitarbeiterkapitalumwandlungen gefördert werden. Für die Steuerfreiheit ist es erforderlich, dass die Förderung zumindest allen Arbeitnehmern offensteht, die mindestens ein Jahr im Betrieb beschäftigt sind.
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