Mieterabfindungen als Herstellungskosten
Das FG Münster entschied, dass an Mieter gezahlte Abfindungen für die vorzeitige Räumung der Wohnungen zum Zweck der Durchführung von Renovierungsmaßnahmen zu anschaffungsnahem Herstellungsaufwand führen (Az. 4 K 1941/20).
Artikel wurde bisher 585 mal gelesen