Micro-Richtlinie für Kleinstunternehmen


Das Bundesministerium der Justiz hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der sogenannten Micro-Richtlinie über Erleichterungen der Rechnungsregelung für Kleinstunternehmen veröffentlicht. Der Gesetzesentwurf sieht Änderungen im Handelsgesetzbuch vor, um sogenannte Kleinstunternehmen von bestimmten Anforderungen an Rechnungslegung und Offenlegung zu entlasten. Als Kleinstunternehmen gelten im Wesentlichen Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei der drei folgenden Schwellenwerte nicht überschreiten:

– Maximal 350.000 EUR Bilanzsumme
– Maximal 700.000 EUR Jahresumsatz
– Maximal zehn Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt

Es soll u. a. eine neue Variante bei der Veröffentlichung für Kleinstunternehmen eingeführt werden. Die elektronische Einreichung erfolgt nur zur Hinterlegung der Offenlegungsunterlagen. Im Falle einer bloßen Hinterlegung können Dritte auf Antrag und gegen Gebühr eine Kopie der Bilanz erhalten.

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