Meldung zur Sozialversicherung: Richtige Anschrift

Bei Anmeldungen von Arbeitnehmern ist die Angabe der korrekten Anschrift des Arbeitnehmers zwingend erforderlich. Die Minijob-Zentrale bittet alle Arbeitgeber dringend, bei Anmeldungen künftig nur noch die aus amtlichen Unterlagen ersichtlichen Adressdaten zu verwenden (z. B. Personalausweis).

Hinweis: Für die Vergabe von Betriebsnummern ist seit dem 01.01.2008 bundesweit der Zentrale Betriebsnummern-Service zuständig: Eschberger Weg 68, 66121 Saarbrücken, betriebsnummernservice @arbeitsagentur.de (Formular im Internet unter www.arbeitsagentur.de).

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