Mehrwertsteuer auf hoheitliche Bereiche
Die gegenüber dem Bürger erbrachte Entsorgung von Müll aus privaten Haushalten sowie die Abwasserentsorgung sind derzeit nicht mit Mehrwertsteuer belastet. Die Bundesregierung versichert in einer Antwort auf eine kleine Anfrage, dass für die Kernbereiche öffentlichen Handelns, in denen es keinen Wettbewerb gibt, auch in Zukunft keine Umsatzsteuer anfallen werde. Voraussetzung ist allerdings, dass die öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen unverändert bleiben. Damit werden nach Aussage des Deutschen Bundestages auch weiterhin keine Mehrwertsteuerbeträge für Müll- oder Abwasserentsorgung verrechnet werden.
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