Medizinische Hotline
Auf Basis der Abrechnungsdaten und Krankheitsbilder erhielten bestimmte Versicherte über eine medizinische Hotline situationsbezogene Informationen zu Ihrem Krankheitsbild. Die telefonischen Beratungen wurden durch Krankenschwestern und medizinische Fachangestellte erbracht. In ca. einem Drittel der Fälle wurde ein Arzt hinzugezogen, der die Beratung übernahm oder Anweisungen erteilte.
Der BFH vertritt die Meinung, dass die im Rahmen des Gesundheitstelefons erbrachten Leistungen nicht in den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung für Heilbehandlungen fallen. Über den EUGH soll nun geklärt werden, ob eine steuerbefreite Tätigkeit vorliegt, wenn ein Unternehmer in Auftrag der Krankenkassen Versicherte zu verschiedenen Gesundheits- und Krankheitsthemen telefonisch berät.