Lohnsteuerprüfung – Archiv-CD ist vorzulegen

Nach dem rechtskräftigen Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg kann ein Lohnsteueraußenprüfer verlangen, dass ihm für die Prüfung eine Lohn-Archiv-CD vorgelegt wird.

Dies gilt auch, wenn es sich nur um ein kleines Unternehmen mit bis zu sieben Arbeitnehmern handelt und die CD extra für die Prüfung angefertigt werden muss (gesonderte Kosten entstehen dem Arbeitgeber). Nach Aussage des Gerichts liegt es im Ermessen der Finanzbehörde, in welcher Form die Unterlagen vorzulegen sind. Das Verlangen des Prüfers dahingehend sei auch nicht unverhältnismäßig.

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