Lohnsteuerabzug ab 2012
Durch die Verschiebung der elektronischen Lohnsteuerkarte auf voraussichtlich 2013 sind für den Lohnsteuerabzug ab dem 01.01.2012 Übergangsregelungen erforderlich. Die Finanzverwaltung hat mit Pressemitteilung vom 02.12.2011 darauf hingewiesen, dass die Papierlohnsteuerkarte 2010 hierbei um ein Jahr länger verwendet werden kann. Bei einem Arbeitgeberwechsel muss der Arbeitnehmer wie bisher auch dem neuen Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 aushändigen. Sofern eine Ersatzbescheinigung 2011 vorliegt, ist diese entsprechend vorzulegen. Sofern sich bei den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte oder der Ersatzbescheinigung Änderungen ergeben haben, muss der Arbeitnehmer dies beim zuständigen Finanzamt richtigstellen lassen. Sind die Eintragungen noch aktuell, ist nichts w eiter zu veranlassen.
Das im Herbst 2011 versandte Informationsschreiben des Finanzamts über die erstmals elektronisch gespeicherten Daten für den Lohnsteuerabzug (ELStAM) ab dem 01.01.2012 kann dem Arbeitgeber des ersten Dienstverhältnisses ebenfalls vorgelegt werden. Insofern ist jedoch zu überprüfen, ob die darin enthaltenen Angaben richtig sind.