Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag 2008 – Frist noch bis 30.11.2008

Die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte ist noch durch die Abgabe eines Lohnsteuer-Ermäßigungsantrags bis 30.11.2008 möglich. Dadurch kann schon jetzt an überzahlte Lohnsteuer für das Jahr 2008 herangekommen werden und nicht erst nach Veranlagung der Einkommensteuer 2008.

Eingetragen werden können u. a. Verluste aus anderen Einkunftsarten (z. B. Vermietung und Verpachtung), unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben, Werbungskosten die höher sind als der Pauschbetrag von 920 EUR, welche die Antragsgrenze von insgesamt 600 EUR übersteigen. Bei Möglichkeit den Antrag noch bis 30.11.2008 abgeben und so den Zinsvorteil nutzen.

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