Lebenslängliche Nutzung oder Leistung
Mit BFH-Schreiben vom 26.10.2012 hat die Finanzverwaltung die Vervielfältiger zusammengestellt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen berechnet wird. Diese gelten für Stichtage ab dem 01.01.2013 und sind unter www.bundesfinanzministerium.de abrufbar. Die Kapitalwerte werden unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 % errechnet. Der Kapitalwert der Tabelle ist der Mittelwert zwischen dem Kapitalwert für jährlich vorschüssige und jährlich nachschüssige Zahlungsweise.
Artikel wurde bisher 1.714 mal gelesen