Ländergruppeneinteilung ab 01.01.2017

Mit BMF Schreiben (koordinierter Ländererlass) vom 20.10.2016 wurde die Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse geregelt. Hierbei wurde auf die Abstimmungsergebnisse mit den obersten Finanzbehörden der Länder Bezug genommen. Dementsprechend ist die Ländergruppeneinteilung ab dem Veranlagungszeitraum 2017 überarbeitet worden.

Das BMF Schreiben vom 20.10.2016 ersetzt ab dem Veranlagungszeitraum 2017 das BMF Schreiben vom 18.11.2013.

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