Kurze Zeit: 12 Tage
Dies widerspricht der ständigen BFH-Rechtsprechung zum 10-Tageszeitraum als „kurze Zeit“. (Revision ist anhängig unter dem Az. VIII R 10/18.
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Dies widerspricht der ständigen BFH-Rechtsprechung zum 10-Tageszeitraum als „kurze Zeit“. (Revision ist anhängig unter dem Az. VIII R 10/18.