Künstlersozialkasse steigt

Der derzeitig abzuführende Betrag der Künstlersozialkasse ist mit 4,9 % der in Rechnung gestellten künstlerischen Leistungen fällig. Der Anteil soll ab 2014 auf dann 5,2 % steigen. Soweit Flyer oder andere gestaltete Leistungen eingekauft werden, muss dieser Beitrag grundsätzlich durch Unternehmer pauschal an die Künstlersozialkasse geleistet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Künstler (auf beiden Seiten) vorliegt. Ist z. B. eine Kapitalgesellschaft der Leistende, entfällt der pauschale Betrag. Dem leistenden Unternehmer darf dieser Betrag nicht abgezogen oder belastet werden.

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