Der Beitragssatz zur Künstlersozialversicherung soll für das kommende Jahr von 4,9 % auf 4,4 % sinken (Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung für 2009). Damit ist der Beitragssatz von im Jahr 2005 anzuwendenden 5,8 % in den letzten Jahren deutlich gesunken. Seit dem 01.07.2007 sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zuständig für die Prüfung, ob die Unternehmen ihre Pflichtbeiträge an die Künstlersozialkasse abführen. Viele Unternehmen, die z. B. regelmäßig Werbemittel durch freiberufliche Grafiker oder Texter erstellen lassen, sind so erstmals auf die Abgabepflicht aufmerksam geworden. Neben der Nachzahlung für bis zu fünf Jahre rückwirkend sind auch Bußgelder von 5.000 EUR bis 50.000 EUR möglich.
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