Krankenversicherungsbeiträge: Ansatz verfassungswidrig

Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 13.02.2008 (2 BvL 1/06) ist es mit dem Grundgesetz unvereinbar, dass der steuerliche Sonderausgabenabzug die Beiträge zu einer privaten Krankheitskostenversicherung und einer privaten Pflegeversicherung nicht ausreichend berücksichtigt. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, spätestens mit Wirkung zum 01.01.2010 eine Neuregelung zu treffen.

Im vorgelegten Fall eines freiberuflich tätigen Rechtsanwalts und seiner berufstätigen Ehefrau wurden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auch für die sechs Kinder aufgebracht. Beim Sonderausgabenabzug wirkten sich diese Beträge nicht in voller Höhe aus. Hinweis: Bis zum Zeitpunkt der gesetzlichen Neuregelung bleiben die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zum Sonderausgabenabzug weiter anwendbar.

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