Krankenversicherungsbeiträge: Ansatz verfassungswidrig
Im vorgelegten Fall eines freiberuflich tätigen Rechtsanwalts und seiner berufstätigen Ehefrau wurden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auch für die sechs Kinder aufgebracht. Beim Sonderausgabenabzug wirkten sich diese Beträge nicht in voller Höhe aus. Hinweis: Bis zum Zeitpunkt der gesetzlichen Neuregelung bleiben die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zum Sonderausgabenabzug weiter anwendbar.
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