Kranken- und Arbeitslosenversicherung


Mit dem Urteil des BFH vom 16.11.2011 wird klargestellt, dass Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nicht in voller Höhe und auch nicht im Wege eines negativen Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen sind. Außerdem bestimmt das Gericht, dass die Regelung über die Abziehbarkeit von Beiträgen zur Krankenversicherung weder verfassungswidrig ist noch liegt darin ein Verstoß gegen die grundgesetzlichen Regelungen vor.

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